Schutzpolizei
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Über die Rolle der Schupo im Mitteldeutschen Aufstand berichtet der jüdische Mathematiker und politische Publizist Emil Julius Gumbel (1891-1966) in Vier Jahre politischer Mord, Verlag der Neuen Gesellschaft, Berlin-Fichtenau 1922, Seite 67 bis 68:

Als wegen der Märzunruhen 1921 eine Abteilung der Düsseldorfer Schutzpolizei sich Klostermansfeld näherte, ging ihr der stellvertretende Gemeindevorsteher Paul Müller (Kommunist) entgegen, erklärte, im Orte sei alles ruhig, und zog an der Spitze der Polizisten, zusammen mit dem Hauptmann, der das Kommando führte, in den Ort ein. Obwohl er die Arbeiter ausdrücklich gewarnt hatte, wurde aus dem Ort geschossen, wobei Müller natürlich ebenfalls bedroht war. Am Nachmittag wurde Müller aufgefordert, sich bei dem Hauptmann der Schutzpolizei zu melden, was er tat. Um 9 Uhr abends wurde er in Einzelhaft genommen. Am Morgen des 27. März wurde er auf der Chaussee nach Leimbach, etwa 150 Meter vom Orte entfernt, erschossen aufgefunden. Das Gefängnis, in das er angeblich gebracht werden sollte, lag in einer ganz andern Richtung. Die Leiche zeigte am Kopfe Spuren von Mißhandlungen.

Das Verfahren wurde am 21. April 1921 eingestellt, da "Müller wahrscheinlich auf der Flucht erschossen worden sei", später jedoch wieder aufgenommen. (….)

Die im folgenden dargestellten Fälle beruhen auf den Verhandlungen des Untersuchungsausschusses der preußischen Landesversammlung betr. die Unruhen in Mitteldeutschland vom November 1921. Dabei hat sich u. a. herausgestellt, daß in keinem dieser Fälle ein Verfahren durch den Staatsanwalt eingeleitet worden war.

In Querfurt wurden am Ostermontag, 28. März, nach entsetzlichen Mißhandlungen die Gefangenen Peter, der Lagerhalter des Konsumvereins Straube (Kommunist) und ein Dritter erschossen.

Die Täter gehörten zur Düsseldorfer Schupo unter dem Grafen Poninski. Der Konsumverein wurde ausgeplündert.

In Besenstedt wurden der Sanitäter Kurt Herzau und der Arbeiter Gustav Thieleke, in Bischofsrode am 1. Ostertag acht Gefangene, darunter der Knecht Pawlack aus Helbra und der Bergmann Weiner und ein gewisser Dietrich durch Düsseldorfer Polizisten, in Schraplau am 2. Ostertag sechs Gefangene, darunter Martin Deutsch, Müller, Poblentz und Trautmann, in einem Kalkofen er schossen.

Bei der Einnahme des Leunawerkes sahen die Offiziere bei den Mißhandlungen durch Oberwachtmeister Heim und andere Sipoleute zu: Einem Gefangenen, bei dem eine Pistole gefunden worden war, wurde der Schädel eingeschlagen, so daß das Gehirn an die Wand spritzte. Ein anderer mußte sich selbst erschießen. Insgesamt wurden 9 Leute umgebracht, darunter Lederer, Isecke und Zillmann. In Mitteldeutschland war kein Standrecht verhängt worden. In keinem Fall hat eine Bestrafung stattgefunden.

 

Wie eine Erschießung auf der Flucht inszeniert wird

Während des Märzaufstandes 1921 kam die Merseburger Polizeihundertschaft am 31. März durch Gröbers. Dort wurden ihnen von anderen Truppen die Leichen der verstümmelten Beamten gezeigt, die dort gefallen waren. So wurden sie zu Morden aufgestachelt. Der kommunistische Ortsvorsteher von Osmünde, Mosenhaner, war verhaftet worden. Auf der Straße nach Schkeuditz wurde er vom Auto geholt, unter furchtbaren Schlägen auf den Kopf ins Feld getrieben und von dem nicht zur Bewachungsmannschaft gehörigen Wachtmeister Rudolf Böhm "auf der Flucht" erschossen.

In seiner ersten Vernehmung am 28. April 1921 durch den Regierungsrat Dr. Kielhorn war Böhm geständig. Er sagte aus: "als ich sah, daß der Ortsvorsteher übers Feld ging, riß ich einem neben mir stehenden Beamten den Karabiner weg und schoß, in der Annahme, daß er fliehen wolle. Ich hatte nicht "Halt" gerufen.

Nach der Aussage des Oberwachtmeisters Lichtenberg vor dem Untersuchungsausschuß des Preußischen Landtages wurde Mosenhauer zweimal absichtlich auf das Feld geschickt, damit man ihn erschießen könne. Beim ersten Mal gingen zufällig einige Telegraphenarbeiter vorbei, deshalb wurde er wieder zurückgerufen. Als die Zeugen sich entfernt hatten, schickte man Mosenhauer das zweite Mal hinaus. Er ging zögernd und sich häufig umwendend. Der Schuß fiel, als er das Gesicht nach der Straße zuwendete. Die tödliche Wunde erhielt er an der linken Brustseite vorn. Die Leiche lag mit dem Gesicht zum Auto. Am 31. Oktober 1921 wurde Böhm vor dem Schwurgericht Halle (Anklagevertreter Staatsanwaltschaftsrat Luther, Vorsitzender Landgerichtsdirektor Thorwest) freigesprochen. (Vergl. Erich Kuttner: Der Freispruch eines Geständigen. "Die Glocke", 1. Mai 1922. Untersuchungsausschuß 29. Oktober 1921.)

 

Detlef Belau

Geschrieben: April 2005. Aktualisiert: 21. Oktober 2009

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