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Naumburger Tageblatt , 19. Juni 1935

 

Die Kommunisten-Prozesse -
Opposition und Widerstand der KPD in der Umgebung von Naumburg

(Zur rechtspolitischen Einschätzung der Kommunistenprozesse.)

 

Schwurgerichtsgebäude. Übergabe als Königliches Schwurgerichtsgebäude mit Gerichtssaal und Gefängnis am 10. Oktober 1859.

Am 18. Juni 1935 tagt unter Vorsitz von Kammergerichtsrat Reeck un den Beisitzern Kammergerichtsrat Halledt, Kammergerichtsrat Holts, Amtsgerichtsrat Dr. Hückinghaus und Amtsgerichtsrat Dr. Randermann im Saal des Schwurgerichtsgebäudes von Naumburg (Bild) der 5. Strafsenat des Kammergerichts Berlin. Angeklagt sind Karl Koch, Paul Hein, Karl Thiersch, Gustav Frunke, Friedrich Förster, Julius Koch, Richard Kanzler, Hermann Firchau und Richard Stösche. Ihr Vergehen besteht im Vertrieb verbotener politischer Schriften, wie "Der Bolschewik", "Der Klassenkampf", "Rote Fahne" oder "Die Junge Garde". Ausserdem wurden Mitgliedsbeiträge für die als illegal erklärte KPD kassiert. Mehrere der Angeklagten nahmen am Weltkrieg und erhielten des EK II. In diesem Prozess ergeht gegen die Kommunisten aus Freyburg und Bad Kösen noch am Abend des Tages folgendes Urteil:

Paul Hein (1897-1973)

Arbeiter Karl Willi Koch aus Freyburg, Schützenstraße 19, geboren am 4. Oktober 1902 in Freyburg, seit dem 27. März in dieser Sache in Haft, zuletzt im Gerichtsgefängnis in Naumburg, drei Jahre und sechs Monate Zuchthaus

Schlosser Paul Hein aus Bad Kösen, An der Brücke 10, geboren am 15. Juni 1897 in Neiderei, Kreis Treibnitz, seit dem 28. März in dieser Sache in Haft, zuletzt im Gerichtsgefängnis in Naumburg, vier Jahre Zuchthaus

Bauarbeiter Karl Friedrich Thiersch aus Freyburg, Graben 5, in dieser Sache in Haft seit dem 27. März, zuletzt im Gerichtsgefängnis in Naumburg, zwei Jahre und drei Monate Zuchthaus

Gustav Frunke geboren 25.10.1904

Melker Gustav Frunke aus Freyburg, Schwalbenstraße, geboren am 25. Oktober 1903, in Groß-Mochbern, Kreis Breslau, seit dem 27. März in dieser Sache in Haft, zuletzt im Gerichtsgefängnis in Naumburg, zwei Jahre und drei Monate Zuchthaus

Landarbeiter Martin Friedrich Förster aus Freyburg, Siedlung Marienberg Nr. 11, geboren am 31. März 1903 in Belgern, Kreis Torgau, seit dem 27. März in dieser Sache in Haft, zuletzt im Gerichtsgefängnis in Naumburg, zwei Jahre und drei Monate Zuchthaus

Arbeiter Julius Ferdinand Koch aus Freyburg, Siedlung, geboren am 27. Oktober 1874 in Schönstedt, Kreis Weissensee, seit dem 29. März in dieser Sache in Haft, zuletzt im Gerichtsgefängnis in Naumburg, Freispruch

Feuerwehrmann Richard Otto Kanzler aus Bad Kösen, Rudelsburger Promenade 4, geboren am 9. Januar 1897 in Lengefeld, Kreis Naumburg, seit dem 28. März in dieser Sache in Haft, zuletzt im Gerichtsgefängnis in Naumburg, zwei Jahre Zuchthaus

Maurer Hermann Heinrich Firchau aus Lengefeld, Haus Nr. 64, geboren am 16. November 1894 in Wandsleben (Kreis Osterburg), zwei Jahre Zuchthaus

Arbeiter Richard Stösche, geboren 29. September 1896 in Naumburg, aus Bad Kösen, Grüne Gasse 4, Freispruch.

 

Unter Vorsitz von Richter Reeck tagt am 1. und 2. Februar 1935 der 5. Strafsenat des Berliner Kammergerichts im Naumburger Schwurgerichtssaal (heute Gefängnis am Kramerplatz). Angeklagt sind 13 ehemalige Kommunisten aus Zeitz (Kolodziej, Nietzold, Pacholsky, Piromm, Pietzsch, Täubel, Gerhold, Mesick), Droyßig (Müller, Schlauch, Scheibe, Selzer) und Crossen an der Elster (Grimmer). Als Offizialverteidiger treten die Naumburger Anwälte Funke, Barnewitz und Flachsbarth auf. Unter starker polizeilicher Bewachung werden die Angeklagten in den Gerichtssaal geführt. Alle Angeklagten sind Mitglied der KPD. Hauptangeklagter ist Zellobmann Walter Gerhold. Der Erste Staatsanwalt Doktor Fischer klagt die Vorgeführten wegen Verteilung politischer Schriften an. Sie streuten Zeitungen, wie die "Kommune!", die "Rote Fahne" und "Nun erst recht!" aus. Im Fockendorfer Grund (Schützenplatz Zeitz) trafen die Zeitschriftenverteiler ihre Absprachen. Im Forst zu Golben fanden geheime Zusammenkünfte statt. Die Angeklagten unterminierten die herrschende Stimmung und verhetzten die Volksgenossen, stellte das Gericht fest. Sie wollen die Verfassung beseitigen, wirft ihnen der Staatsanwalt vor. "Der Vorsitzende machte nicht nur diesen Angeklagten, sondern auch mehreren anderen ernste Vorhaltungen und wies darauf hin, dass sie durch die alte kommunistische Taktik, nur das zuzugeben, was nicht gut abgestritten werden könnte und im übrigen das Gericht anzulügen, ihre Lage kaum verbesserten; die Untersuchungshaft werde solchen Angeklagten nicht angerechnet werden." (KP 2.2.1935) Es ergehen folgende Urteile: Walter Gerhold 9 Jahre Zuchthaus, Walter Grimmer 7 Jahre Zuchthaus, Felix Kolodziej 5 Jahre Zuchthaus, Bruno Müller 6 Jahre Zuchthaus, Emil Pacholsky 4 Jahre Zuchthaus, Otto Pietzsch 3 Jahre Zuchthaus, Pfromm 3 Jahre Zuchthaus, Otto Schlauch 3 Jahre Zuchthaus, Meisick 2 Jahre und 6 Monate Zuchthaus, Willi Scheibe 2 Jahre Gefängnis, Friedrich Selzer 1 Jahr Gefängnis und 9 Monate Gefängnis und Anna Täubel 1 Jahr und 3 Monate Gefängnis.

 

Am 4. und 5. Februar 1935 tagt im Naumburger Schwurgerichtsgebäude der 5. Strafsenat des Kammergerichts Berlin unter Vorsitz von Kammergerichtsrat Reeck aus Berlin. Es ist der zweite Kommunistenprozess (im Jahr 1935) in der Stadt Naumburg. "8 Kretzschauer Kommunisten vor dem Kammergericht", überschreibt die Mitteldeutsche National-Zeitung ihren Bericht am 6. Februar 1935 und kündigt für sie laut Staatsanwalt 66 Jahre Zuchthaus an. Pflichtverteidiger sind Dr. Jentzsch, Dr. Schnell, Kröber und Liesner. Die Angeklagten sind, bis auf Kurt Bernstein der in Mannsdorf wohnt, in Kretzschau bei Zeitz zu Hause. Sie gründeten eine illegale KPD-Gruppe, hielten geheime Versammlungen ab, trafen sich zu politischen Absprachen, erteilten Flugblätter und verbotene politische Schriften. Wegen hochverräterischen Unternehmungen ergehen gegen die Angeklagten folgende Zuchthausstrafen: Ernst Dämmrich 3 Jahre und 6 Monate, Kurt Dimler 5 Jahre, Erich Grunert 3 Jahre und 6 Monat, Walter Henning 6 Jahre, Karl Gärtig 4 Jahre. Gefängnisstrafen erhalten: Ernst Rehnert und Emil Kretzschmar je 2 Jahre und 3 Monate, Max Schlag 2 Jahre, Johann Sonsalla 2 Jahre und 3 Monate, Willi Tostlebe 2 Jahre, Artur Voigtsberger 2 Jahre und 3 Monate, Karl Voigtsberger 3 Jahre und 6 Monate, Kurt Bernstein 2 Jahre und Gottfried Klath 2 Jahre Gefängnis, Emil Kochel 2 Jahre und 3 Monate und Frau Hedwig Weißer 1 Jahr Gefängnis. Willy Reuter erhielt einen Freispruch.

 

Die Strafsache Gerhardt verhandelt der 5. Senat des Kammergerichts Berlin am 25. bis 26. Februar 1935 im Schwurgerichtsgebäude von Naumburg. Gegenstand ist die illegale Arbeit der KPD in Könderitz, Techwitz und Nachbarorten im Zeitraum 1933 bis 1934. Die Anklage erhebt den Vorwurf zur Vorbereitung und Durchführung des Hochverrats.

 

Gegen 12 Angeklagte aus Zangenberg bei Zeitz und einem aus Draschwitz wird am 28. und 29. Februar 1935 im Naumburger Schwurgerichtsgebäude verhandelt. Die Leitung der Widerstandsaktivitäten lag in den Händen von Willi Seifert. Er führte die Zeitungen ein. Die Gruppe verteilte illegale politische Schriften. Die Anklage erhebt den Vorwurf der Vorbereitung und Durchführung des Hochverrats. Sie wusste, heisst es, dass die KPD die Beseitigung der Verfassung erstrebte. Gegen sie ergehen folgende Urteile: Willi Seifert 4 Jahre, 6 Monate Zuchthaus, Otto Dietzmann 3 Jahre, 3 Monate Zuchthaus, Max Röhle 3 Jahre Zuchthaus, Max Rummler 3 Jahre Zuchthaus, Otto Rothe 2 Jahre und 9 Monate Zuchthaus, Hermann Franz 2 Jahre und 6 Monate Zuchthaus, Max Lätzsch 2 Jahre, 6 Monate Zuchthaus, Rudolf Schmalz 2 Jahre Zuchthaus, Richard Prehl 2 Jahre Zuchthaus, Werner Barthel 2 Jahre Zuchthaus, Heinrich Seifert 2 Jahre Gefängnis und Otto Voigt 2 Jahre Gefängnis.

 

Am 8. Juli 1935 verhandelt der 5. Strafsenat des Berliner Kammergerichts erneut im Naumburger Schwurgericht gegen Kommunisten aus Weißenfels, wo, wie der Vorsitzende des Gerichts ausführte, deren Umtriebe nach der nationalen Erhebung nie zum Stillstand gekommen waren. Verhandelt wird gegen Kraftwagenfahrer Fritz Hilbert (geboren 17. Dezember 1905), Arbeiter Oswald Heyer (geboren 25. Juli 1910), Heizer Kurt Brausch (geboren 1. Juli 1899), Elektromonteur Hans Benedix (geboren 22. Juni 1911), Geschirrführer Erich Steger (geboren 13. Dezember 1900), Stanzer Walter Claus (geboren 16. März 1907) und Kurt Christian (geboren 22. Juni 1908). Die Anklageschrift vom 27. Mai 1935 beschreibt die Aktivitäten "in Naumburg und Umgebung". Der Generalstaatsanwalt wirft den Angeklagten vor: Verkauf von Thälmann-Marken, Vertrieb kommunistischer Druckschriften, die Herausgabe der regelmässig erscheinenden Stadtzeitung "Der Bolschewik" in einer Auflagenhöhe von 300 Exemplaren und Durchführung illegaler politischer Treffen. Die Druckschriften wurden zum Preis von 10 bis 15 Pfenning vertrieben. Das Geld wurde gesammelt und der Unterbezirksleitung der KPD zugeführt. Ebenso geschah es mit den Mitgliedsbeiträgen und Thälmann-Marken. Wegen Verrat an Volk und Vaterland ergeht am 8. Juli 1935 folgendes Urteil: Fritz Hilbert vier Jahre, Oswald Heyer vier Jahre, Kurt Brausch vier Jahre und Kurt Christen zwei Jahre und sechs Monate Zuchthaus, Erich Steger ein Jahr und sechs Monate und Hans Benedix ein Jahr und drei Monate Gefängnis. Walter Claus wird wegen Mangels an Beweisen freigesprochen.

 

Erneut tagt unter Vorsitz von Richter Reeck am 20. Juli 1935 der 5. Strafsenat des Berliner Kammergerichts im Naumburger Schwurgerichtssaal. Angeklagt sind 11 ehemalige Kommunisten aus Weißenfels. Nach vorliegendem Bericht traf Otto Albrecht 1933 mit Fritz Schellbach (1905-1944) zusammen, der ihn in die illegale Organisation einführte. Insgesamt bekam er fünf bis sechsmal ein paar Druckschriften zur Verteilung. Seine Abnehmer waren Vogel, Warthold, Bechstedt und Gebhardt. Er kassierte auch Beiträge für die illegale existierende KPD, gab aber im Prozess nicht zu Mitglied gewesen zu sein. Ebenso stellt sich Hugo Kampf dar. Einst war er im Spielmannszug, bei den Arbeiterturner und Mitglied des proletarischen Freidenkerverbandes. Von Gorbauch bezog er gelegentlich verbotene Druckschriften. Ihm gleich tat es Max Brunn, 1927/28 Mitglied des Rot-Front-Kämpferbundes. Im Januar 1935 erstand er einige Thälmann-Marken. Angeworben wurde er durch Richard Kortulla (geboren am 27.12.1899 in Schmölln), von dem auch Alfred Wolter mehrfach Exemplare der Roten Fahne zum Weiterverkauf erhielt. Willi Göhring erhielt seine Zeitschriften von Gorbauch. Otto Kahl gehörte von 1929 bis zum Umbruch der Roten Hilfe an. Emil Vogel war einst Mitglied der SPD ging dann aber zur KPD. 1925/26 war er kommunistischer Stadtverordneter. Er bekam verbotene politische Zeitschriften von Otto Albrecht, dreimal gab er vor Gericht zu. Von ihm war auch für die illegale Arbeit geworben worden. Walter Warthold gehörte seit 1925 dem roten Jungsport an und war von 1928 bis 1933 Mitglied der KPD. Von April bis Oktober 1933 befand er sich in Schutzhaft. Danach warb ihn Albrecht für die illegale Tätigkeit und kaufte von ihm mehrfach Schriften gekauft und zahlte Mitgliedsbeiträge an die KPD. Auch Emil Bechstedt bekam Schriften von Albrecht. Er gehörte einst dem Rot-Frontkämpferbund an. Bei Otto Gorbauch und Otto Albrecht nahm das Gericht qualifizierten Hochverrat an. Nach anderthalbstündiger Verhandlungsdauer ergehen am 20. Juli folgende Urteile: Otto Albrecht fünf Jahre, Otto Gorbauch vier Jahre, Walter Warthold zu zwei Jahren und sechs Monate Alfred Wolter, Otto Kahl, Emil Vogel und Wilhelm Gebhardt zu je zwei Jahren, Max Brünn und Willi Göhring zu je einem Jahr und neun Monaten Zuchthaus. Weiter verurteilte das Gericht Hugo Kampf zu einen Jahr und neun Monate Gefängnis und Emil Bechtstedt zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis.

 

Am 23. Juli 1935 verhängt der 5. Strafsenat des Kammergerichts Berlin im Naumburger Schwurgerichtsgebäude gegen die Weißenfelser Kommunisten folgende Zuchthausstrafen: Erich Lattermann 4 Jahre und 6 Monate, Ewald Kuhnt und Fritz Juch je 4 Jahre, Karl Brösel 3 Jahre und 9 Monate, Kurt Janecke und Emil Reimann je zwei Jahre. Kurt Beuthan (Stadtverordneter der KPD in Weißenfels von 1922 bis 1930) und Alfred Schwarick erhielten eine Strafe von je 2 Jahre Gefängnis. Ihre begangenen "Verbrechen" unterscheiden sich nicht von den anderen Prozessen. Ernst Mahlow, Franz Engel, Paul Knorr, Louis Geiling und Walter Seibicke wurden freigesprochen.

 

Wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens werden durch den 5. Strafsenat des Kammergerichts Berlin am 2. August 1935 im Naumburger Schwurgerichtsgebäude die Kommunisten Erich Schreiber aus Teuchern zu fünf Jahren, Erich Murek aus Kreischau und Walter Baumgarten aus Teuchern zu je wir Jahren, Richard Dobisch aus Deuben zu drei Jahren und sechs Jahren, Robert Brauer aus Teuchern zu drei Jahren, Ernst Te(?)mpel aus Deuben zu zwei Jahren und neun Monaten Zuchthaus, Willi Kretzschmar aus Kreischau zu zwei Jahren Fritz Lasch aus Deuben, Walter Golm aus Teuchern und Paul Hebestreit aus Kreischau zu je einem Jahr und neun Monaten Zuchthaus verurteilt. Hans Bürger aus Naundorf erhielt eine Strafe von einem Jahr und drei Monaten Gefängnis. Als der "Gefährlichste" unter ihnen gilt Schreiber. Er erhielt einige Male vom bereits abgeurteilten Müller aus Wählitz politische Druckschriften und verteilte sie weiter. Außerdem verkauften sie Thälmann-Marken. Vom Angeklagten Bürger, ehemals kommunistischer Gemeindevertreter, ist bekannt, dass er einmal die kommunistische Fahne öffentlich gehisst hat. Wie Schreiber gilt er als "eingefleischter Kommunist". Otto Stöckel, Karl Fröhlich, Paul Scheller, Alfed Heineck und Max Krebs aus Teuchern wurden freigesprochen. Alle Angeklagten gehörten zur KPD-Unterbezirksleitung Zeitz.


Am 30. und 31. Juli 1935 tagt erneut tagt im Saal des Schwurgerichtsgebäudes von Naumburg der 5. Strafsenat des Kammergerichts Berlin. Der Generalstaatsanwalt wirft den Angeklagten den Vertrieb illegaler politischer Druckschriften, den Verkauf von Thälmann-Marken, Sammlung von Spendengelder für die Rote Hilfe und die Mitgliedschaft in verbotenen Organisationen beziehungsweise Parteien vor. Das verteilte Material kam aus aus Halle (Saale). Als illegale Schriften nennt der Generalstaatsanwalt: "Der Klassenkampf" (Halle), "Die Rote Fahne" (Berlin), "Die Junge Garde" und "Bolschewistischer Kurs" (oder "Bolschewik" - Stadtzeitung für Weissenfels). Mit der Organisation des Vertriebs war Karl Winzer (geboren am 12. Mai 1895) betraut. Max Kunath sammelte zusammen mit anderen für die KPD und die "Rote Hilfe" Spendengelder ein. Wegen Vorbereitung des Hochverrats und Versuchs der Beseitigung der jetzigen Staatsordnung werden die Kommunisten aus Hohenmölsen und Umgebung verurteilt zu: Max Kunath aus Jaucha zu 7 Jahre Zuchthaus, Karl Winzer aus Kreischau zu 6 Jahre Zuchthaus, Paul Müller aus Wählitz zu 5 Jahre Zuchthaus, Kurt John aus Hohenmölsen zu 5 Jahre Zuchthaus, Ernst Schubert aus Mutschau zu 3 3/4 Jahre Zuchthaus, Kurt von der Gönne zu 3 Jahre und 6 Monate Zuchthaus, Alfred Hübner aus Zembschen zu 3 Jahre und 3 Monate Zuchthaus, Walter Brauer aus Zembschen zu 3 Jahre Zuchthaus, Wilhelm Kleine aus Jaucha zu 2 Jahre und 6 Monate Zuchthaus, Artur Götze aus Mutschau zu 2 Jahre und 6 Monate Zuchthaus, Heinrich Rothenburger aus Mutschau zu 2 Jahre und 6 Monate Zuchthaus, Bruno Goerke [laut Schreibweise Generalstaatsanwaltschaft] aus Mutschau zu 2 Jahre Zuchthaus, Otto Siebert vom Tagebau Wählitz zu 2 Jahre Gefängnis und Emil Görk aus Jaucha zu 2 Jahre Gefängnis. Otto Spröte aus Köttichau wird freigesprochen.

 

Der 5. Strafsenat des Kammergerichts Berlin tagt am 5. August 1935 im Schwurgerichtsgebäude von Naumburg. Es ergehen an die "staatsfeindlichen Elemente" aus und um der KPD und ihrer Unterorganisationen folgende Urteile: Otto Sauer aus Theißen 4 Jahre und 6 Monate Zuchthaus, Robert Patzer aus Teuchern 4 Jahre Zuchthaus, Victor Ogiewa aus Teuchern 3 Jahre und 6 Monate Zuchthaus, Willhelm Ewald aus Theißen 2 Jahre und 9 Monate Zuchthaus, Max Sopzack aus Teuchern 2 Jahre und 6 Monate Zuchthaus, Walter Baldig und Kurt Baldig aus Theißen und je 2 Jahre Zuchthaus, Alwin Lehmann, Fritz Schütz und Alfred Baldig aus Theißen je 1 Jahr und 9 Monate Zuchthaus, Hermann Kutzschbauch aus Theißen 1 Jahr und 6 Monate Gefängnis. Ihre Tätigkeit war nach Ansicht des Gerichts auf die Beseitigung der Verfassung gerichtet.

 

Unter dem Titel "Der voraussichtlich letzte Kommunistenprozess in Naumburg" veröffentlicht das Naumburger Tageblatt ein Tag später das Urteil des 5. Strafsenats des Kammergerichts Berlin vom 6. August 1935 gegen die Kommunisten aus Hohenmölsen. Im Saal des Schwurgerichtsgebäudes verhängte das Gericht folgende Strafen: Frieda König, geborene Fischer, aus Hohenmölsen 4 Jahre Zuchthaus, Erich Lomnitz aus Dehlitz 3 Jahre und 9 Monate Zuchthaus, Franz Kießling aus Lösau, Hermann Apelt aus Dehlitz, Albert Frehse aus Hohenmölsen, Erich Börner aus Hohenmölsen und Otto Kranz aus Hohenmölsen je 2 Jahre Zuchthaus, Otto Weidig aus Dehlitz 2 Jahre Gefängnis, Anna Kahnt, geborene Müller, aus Hohenmölsen 1 Jahr und 6 Monate Gefängnis. Emil Gläsel und Martha Kranz, geborene Hoffmann, aus Hohenmölsen werden frei gesprochen. Frieda König und Erich Lomitz engagierten sich besonders für die "Rote Hilfe". Die Verurteilten vertrieben politische Zeitungen und sammelten Spendengelder für die KPD. Alle sind nach Auffassung des Gerichts der Vorbereitung des Hochverrats schuldig und müssen der kommunistischen Szene zugerechnet werden.

 

Gegen 18 Angeklagte aus den Orten Bornitz, Draschwitz, Zangenberg, Göbitz, Pregel und Reuden bei Zeitz, setzt am 19. und 20. Mai 1936 im Schwurgerichtsgebäude von Naumburg der 5. Strafsenat des Berliner Kammergericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Serie der Kommunistenprozesse fort. Wegen "hochverräterischer Tätigkeit" und "Beseitigung der Reichsverfassung" ergehen folgende Strafen: Gustav Hartmann, Franz Jendrezok und Walter Seifert 4 Jahre und 6 Monate Zuchthaus, Willi Scherbe 4 Jahre Zuchthaus, Willi Bauer 3 Jahre Zuchthaus, Otto Böttger 2 Jahre und 9 Monate Zuchthaus, Werner Eberhardt Jahre und 9 Monate Zuchthaus, Erwin Berger 2 Jahre und 6 Monate Zuchthaus, Paul Schumacher 2 Jahre Zuchthaus, Albert Beyer 1 Jahr und 9 Monate Zuchthaus, Kurt Helms 1 Jahr und 9 Monate Gefängnis, Richard Rosse 1 Jahr und 6 Monate Gefängnis, Walter Hitzschke 1 Jahr und 6 Monate Gefängnis, Oskar Lingott 1 Jahr und 6 Monate Gefängnis, Herbert Torp 1 Jahr Gefängnis, Paul Kretzschmar 1 Jahr Gefängnis und Richard Wilhelm 1 Jahr Gefängnis. Der Angeklagte Herbert Wilde wurde freigesprochen.

 

Der 5. Strafsenat des Kammergerichts Berlin tagt am 22. und 23. Mai 1936 im Schwurgerichtsgebäude von Naumburg. Die Angeklagten betätigten sich für die KPD, indem sie Mitgliedsbeiträge zahlten und verbotene politische Schriften verteilten. Wegen Vorbereitung zum Hochverrat verurteilte das Sondergericht Waldislaus Modzinski und Albert Picharek zu je 4 Jahren Zuchthaus. Gottlieb Baganz und Fritz Kempe erhielten je 3 Jahre und 6 Monate Zuchthaus. Otto Brückner bestraften die Richter mit 2 Jahren und 3 Monaten sowie Kurt Falke mit 1 Jahr und 9 Monaten Zuchthaus. Otto Grimmer und Arthur Bemme erhielten je 2 Jahre Gefängnis. Bei Kurt Rübmann erkannte das Gericht auf 1 Jahr und 9 Monate Gefängnis, bei Johann Kostineck und Willy Reitzsch zu je 1 Jahr 6 Monaten Gefängnis. Walter Olesner, Arno Döhring, Otto Lust und Kurt Heyn erhielten Strafen von je 1Jahr Gefängnis.

 

 

Anmerkung: Die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte durch das Gericht blieb unerwähnt.

 

Quellennachweis

Bild von Pau Hein. Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Merseburg, P 522, IV  8, Blatt 426 (eingefügt am 14. März 2012).

Ich bedanke mich für die freundliche Unterstützung durch das Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt Magdeburg bei der Suche und Überlassung des Bildes von Paul Hein. - März 2012


Autor:
Detlef Belau


Geschrieben: April 2005.
Aktualisiert: 3. Juni i 2008

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